Datenschutz - ein wichtiges Thema für jeden Unternehmer
Wenn Sie mindestens eine der Fragen mit JA beantworten, dann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Aber auch sonst müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen die Regeln der DS-GVO (und des BSDG neu) spätestens ab 25.05.2018 erfüllen.
Gehört Ihr Unternehmen einer Branche an, die ausschließlich mit sensiblen Personendaten arbeitet (z.B. Arztpraxis, Apotheke, Steuerberatungbüro, Anwaltskanzlei)?
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 19 Personen, die mit sensiblen digitalen Personendaten arbeiten?
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, die mit sensiblen Personendaten in Papierform arbeiten?
Unsere Leistungen
Neben der Beratung und Betreuung biete ich Ihnen auch die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftrager für Ihr Unternehmen an.
Quelle: Handelsblatt 08.08.2018 Im Streit um ein ohne Zustimmung veröffentlichtes Bild hat der EuGH die Rechte des Fotografen gestärkt. Das Urteil könnte weitere Klagen auslösen. Brüssel: Im Internet … weiterlesen
Quelle: CRN 13.07.2018 Das OLG München hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt entschieden, dass die Angabe, ein Artikel sei »bald verfügbar« zu vage ist … weiterlesen
Quelle: heise.de 29.06.2018 Was wie eine Räuberpistole klingt, gibt es tatsächlich: Abmahnungen, in denen von Händlern fünfstellige Summen als Schadensersatz für eine nicht vorhandene SSL-Verschlüsselung bei der Übersendung … weiterlesen
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